Ein Brief der Pflegekasse, ein Vermerk zum „Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI“ – und plötzlich die Sorge: Was passiert, wenn ich diesen Termin verpasse? Für viele pflegende Angehörige in Frankfurt ist dieser Pflichttermin ein bürokratisches Rätsel, das im Alltag zwischen Arztterminen und Medikamentenplänen untergeht. Dabei ist er keine Kontrolle, sondern Ihr Anspruch auf Unterstützung. Wer die Regeln kennt, meistert den Besuch in einem Nachmittag – ohne Stress und ohne Risiko für das Pflegegeld.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist zur regelmäßigen Abnahme des Beratungsbesuchs verpflichtet – seit 2026 bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal je Kalenderhalbjahr; bei Pflegegrad 4 und 5 sind zusätzliche vierteljährliche Besuche freiwillig möglich.
- Nur zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen oder von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachpersonen dürfen den Besuch durchführen – Betreuungsdienste nicht.
- Der Besuch findet in der Häuslichkeit statt; bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden, die erste muss zu Hause erfolgen.
- Die Kosten trägt die Pflegekasse – für Sie entsteht kein Eigenanteil.
- Wird der Nachweis nicht fristgerecht eingereicht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
- 2023 lebten rund 4,9 Millionen Pflegebedürftige zu Hause – für sie ist der Beratungsbesuch der wichtigste regelmäßige Fachkontakt.
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Inhaltsverzeichnis
- Schritt 1: Klären, ob und wann der Beratungsbesuch für Sie Pflicht ist
- Schritt 2: Den richtigen Anbieter für den Hausbesuch auswählen
- Schritt 3: Termin vereinbaren und den Hausbesuch vorbereiten
- Schritt 4: Was während des Beratungsbesuchs besprochen wird
- Schritt 5: Dokumentation, Nachweis und Weiterleitung an die Pflegekasse
- Schritt 6: Fristen einhalten und Kürzung des Pflegegeldes vermeiden
Schritt 1: Klären, ob und wann der Beratungsbesuch für Sie Pflicht ist
Bevor Sie einen Termin machen, prüfen Sie Ihre konkrete Ausgangslage. Ob der Besuch Pflicht oder freiwilliges Recht ist, hängt an einer einzigen Frage: Beziehen Sie Pflegegeld oder Sachleistungen?
Der entscheidende Punkt zuerst: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und zu Hause versorgt wird, muss den Beratungsbesuch verpflichtend abnehmen. Empfänger von Pflegesachleistungen – also Menschen, die einen ambulanten Dienst für die Pflege beauftragt haben – haben dagegen ein Recht, aber keine Pflicht auf einen halbjährlichen Besuch.
Seit 2026 ist bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal je Kalenderhalbjahr ein Beratungsbesuch verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 und 5 können zusätzlich freiwillig vierteljährliche Beratungen genutzt werden. Personen mit Pflegegrad 1 können den Besuch freiwillig halbjährlich abrufen (AOK Gesundheitspartner).
Nicht mit der Pflegeberatung nach § 7a verwechseln Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist etwas anderes als die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder ein Pflegekurs in der Häuslichkeit. Beim § 37-Besuch geht es um die Qualitätssicherung Ihrer häuslichen Pflege und den Nachweis gegenüber der Kasse – nicht um eine allgemeine Erstberatung. Klären Sie beim Termin ausdrücklich, welche Leistung Sie gerade in Anspruch nehmen.
Stolperstein: Viele Angehörige gehen davon aus, dass sie den Termin selbst frei ansetzen dürfen. Das stimmt – aber die Frist läuft trotzdem. Wer das Halbjahr verstreichen lässt, riskiert Konsequenzen beim Pflegegeld. Planen Sie jeweils einen Besuch im ersten und im zweiten Kalenderhalbjahr ein: maßgeblich sind der 30. Juni und der 31. Dezember.
Schritt 2: Den richtigen Anbieter für den Hausbesuch auswählen
Nicht jeder darf diesen Besuch durchführen. Die Auswahl entscheidet nicht nur über Rechtssicherheit, sondern auch über die Qualität der Beratung.
Zulässig sind ausschließlich zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen oder von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachpersonen. Reine Betreuungsdienste nach § 71 Abs. 1a SGB XI dürfen den Beratungsbesuch ausdrücklich nicht übernehmen (§ 37 SGB XI).
Achten Sie über die formale Zulassung hinaus auf Kontinuität. Eine feste Bezugspflegekraft, die Ihre Situation über Jahre kennt, erkennt Veränderungen, die einer wechselnden Fachkraft entgehen – etwa nachlassende Mobilität oder eine beginnende Überlastung der Angehörigen. Genau dieses Bezugspflege-System ist bei Ilda Pflegedienst das Fundament der Beratung.
Mit über 20 Jahren Erfahrung in Frankfurt und Umgebung bieten wir Hausbesuche zur Beratung an – auf Wunsch auch begleitend im Krankenhaus, wenn eine Entlassung ansteht. Nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt zu unserem Pflegedienst auf, um ein Terminfenster deutlich vor Fristablauf zu sichern.
Stolperstein: Anbieter erst kurz vor Fristende zu kontaktieren. In den letzten Tagen eines Kalenderhalbjahres sind Termine knapp. Wer zwei bis drei Wochen Puffer einplant, bleibt flexibel.
Schritt 3: Termin vereinbaren und den Hausbesuch vorbereiten
Ein gut vorbereiteter Termin dauert selten länger als eine Stunde und bringt spürbar mehr für Ihre Pflegesituation. Diese Vorbereitung lohnt sich.
Der Besuch ist in der Häuslichkeit durchzuführen. Das kann der eigene Haushalt sein, der Haushalt der Pflegeperson oder ein Haushalt, in dem die pflegebedürftige Person aufgenommen wurde. Auf Wunsch kann bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die erstmalige Beratung muss in der Häuslichkeit stattfinden; ein digitaler Termin ersetzt nicht jeden Hausbesuch.

Legen Sie vorab folgende Unterlagen bereit, damit die Fachkraft ein vollständiges Bild bekommt und keine Rückfrage offen bleibt:
- Pflegegradbescheid der Pflegekasse
- Aktueller Medikamentenplan und Angaben zu behandelnden Ärzten
- Notizen zu Veränderungen seit dem letzten Besuch (Stürze, Schmerzen, Schlaf)
- Offene Fragen zum Pflegemix, zu Hilfsmitteln oder zur Entlastung
- Kontaktdaten weiterer Pflegepersonen, die dabei sein sollten
Planen Sie den Termin so, dass Angehörige und weitere Pflegepersonen anwesend sein können. Für berufstätige Angehörige im Frankfurter Stadtgebiet bieten wir flexible Terminfenster an – auch am späteren Nachmittag.
Stolperstein: Den Termin zu spät ansetzen. Rechnen Sie vom Fristende rückwärts und blocken Sie einen Puffer – so bleibt bei Krankheit oder kurzfristiger Absage genug Spielraum.
Schritt 4: Was während des Beratungsbesuchs besprochen wird
Der Besuch ist kein Verhör, sondern eine fachliche Standortbestimmung. Diese Themen stehen laut den Qualitätsempfehlungen im Mittelpunkt.
Ziel des Besuchs ist es, die Pflegesituation regelmäßig zu beobachten, mögliche Problembereiche gemeinsam zu erfragen und auf Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Dazu gehört auch die Information über die Gestaltung des Pflegemixes im Rahmen des Umwandlungsanspruchs nach § 45a Abs. 4 SGB XI (GKV-Spitzenverband).

Seit dem 3. Juli 2024 gehört auch der Hitzeschutz fest zu den Beratungsinhalten. In heißen Frankfurter Sommern ist das mehr als eine Formalie: Flüssigkeitszufuhr, kühle Räume und der Umgang mit Medikamenten bei Hitze können für pflegebedürftige Menschen lebenswichtig sein.
Ein oft unterschätzter Teil ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wir sprechen offen an, wo Überforderung droht, und zeigen konkrete Wege auf – von Verhinderungspflege bis zu Hilfsmitteln. Unsere Beratung folgt dabei dem ganzheitlichen Pflegekonzept nach Monika Krohwinkel (AEDL-Strukturmodell), das Körper, Geist und Seele gleichermaßen in den Blick nimmt.
Fragen Sie aktiv nach Leistungsansprüchen Gute Beratung gilt als zentraler Schlüssel zu guter Pflege – Angehörige organisieren die Pflege spürbar besser, wenn sie ihre Ansprüche kennen und gezielt nutzen. Bereiten Sie deshalb konkrete Fragen vor: zu Pflegehilfsmitteln, zum Entlastungsbetrag und zur Kombination von Geld- und Sachleistungen.
Schritt 5: Dokumentation, Nachweis und Weiterleitung an die Pflegekasse
Am Ende des Besuchs steht das Nachweisformular. Wer die Verteilung der Ausfertigungen versteht, vermeidet die häufigsten formalen Fehler.
Die Beratungsperson füllt gemeinsam mit Ihnen ein standardisiertes Nachweisformular aus. Die Verteilung ist klar geregelt: Das Original geht mit Ihrer Einwilligung an die Pflegekasse, ein Durchschlag bleibt bei der pflegebedürftigen Person und ein weiterer bei der Beratungsperson.
Wichtig zu wissen: Bei Gefahr im Verzug – etwa wenn die Fachkraft eine akute Gefährdung erkennt – ist die Weiterleitung an die Kasse auch ohne Ihre Einwilligung vorgesehen. Das schützt pflegebedürftige Menschen in Krisensituationen.
Die Dokumentationspflichten nach § 37 Abs. 5a SGB XI entwickeln sich weiter: Die zugrunde liegenden Richtlinien wurden zuletzt durch Beschluss vom 17. Dezember 2025 geändert. Ein erfahrener Dienst kennt den jeweils gültigen Stand – bei Ilda übernehmen wir die korrekte Dokumentation und die fristgerechte Weiterleitung für Sie.
Stolperstein: Fehlende Einwilligung oder eine verspätete Weiterleitung. Ohne rechtzeitigen Nachweis bei der Kasse gilt der Besuch formal als nicht erbracht – mit denselben Folgen wie ein versäumter Termin.
Schritt 6: Fristen einhalten und Kürzung des Pflegegeldes vermeiden
Der letzte Schritt sichert alles Vorherige ab. Hier entscheidet sich, ob Ihr Pflegegeld ungeschmälert weiterläuft.
So viele Menschen betrifft die häusliche Pflege Im Dezember 2023 wurden rund 4,9 Millionen Pflegebedürftige – also 86 Prozent – zu Hause versorgt. Für Sie bedeutet das: Der Beratungsbesuch ist für die überwiegende Mehrheit der Pflegehaushalte der regelmäßige Pflicht- und Qualitätskontakt. Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Konsequenz eines versäumten Nachweises ist konkret: Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Genau das lässt sich mit etwas Organisation vollständig vermeiden.
Der einfachste Hebel: Planen Sie den nächsten Termin direkt nach dem Besuch ein und verankern Sie ihn im Kalender. Unsere Frankfurter Klienten erinnern wir rechtzeitig an den nächsten fälligen Beratungsbesuch – dank fester Bezugspflegekraft und 24-Stunden-Rufbereitschaft geht bei uns kein Termin unter.
Die Kosten müssen Sie nicht fürchten: Die Vergütung des Beratungsbesuchs trägt die Pflegekasse, für Sie entsteht kein Eigenanteil. Die Höhe wird landesweit auf Basis der mit den ambulanten Diensten vereinbarten Sätze festgelegt – in Niedersachsen etwa einheitlich 72,91 Euro für alle Pflegegrade im Jahr 2026 (vdek).
Denken Sie außerdem an die Anpassung der Intervalle, wenn die Pflegebedürftigkeit steigt. Wer von Pflegegrad 3 auf 4 wechselt, kann auf den vierteljährlichen Rhythmus umstellen – und sollte gleichzeitig prüfen, ob eine Höherstufung ansteht. Beachten Sie dabei: Das Pflegegeld bleibt 2026 auf dem Niveau von 2025, die nächste Dynamisierung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Umso wichtiger ist es, bestehende Ansprüche voll auszuschöpfen.
Checkliste: Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI Schritt für Schritt
Vor dem Termin
- [ ] Prüfen, ob Pflicht (Pflegegeld) oder freiwilliges Recht (Sachleistung)
- [ ] Intervall nach Pflegegrad bestimmen (PG 2–5 einmal je Kalenderhalbjahr; PG 4–5 auf Wunsch zusätzlich vierteljährlich)
- [ ] Zugelassenen Anbieter auswählen (Pflegedienst, Beratungsstelle oder beauftragte Fachperson)
- [ ] Termin mit Puffer vor Fristende vereinbaren
- [ ] Ort festlegen: eigener Haushalt, Haushalt der Pflegeperson oder Aufnahmehaushalt
Unterlagen bereitlegen
- [ ] Pflegegradbescheid heraussuchen
- [ ] Aktuellen Medikamentenplan bereithalten
- [ ] Veränderungen seit dem letzten Besuch notieren
- [ ] Konkrete Fragen zu Pflegemix, Hilfsmitteln und Entlastung aufschreiben
- [ ] Angehörige und weitere Pflegepersonen einladen
Während des Besuchs
- [ ] Pflegesituation und Problembereiche offen ansprechen
- [ ] Nach Leistungsansprüchen und Pflegehilfsmitteln fragen
- [ ] Hitzeschutz und Entlastungsmöglichkeiten thematisieren
- [ ] Nachweisformular gemeinsam ausfüllen und Einwilligung erteilen
Nach dem Besuch
- [ ] Durchschlag des Nachweises sicher ablegen
- [ ] Weiterleitung des Originals an die Pflegekasse sicherstellen
- [ ] Nächsten Termin sofort im Kalender eintragen
- [ ] Bei steigendem Pflegebedarf Intervall und Höherstufung prüfen
Tipp: Speichern Sie diese Checkliste als Screenshot!
Fazit: Den Beratungsbesuch zu Hause ohne Stress und ohne Leistungskürzung meistern
Der Beratungsbesuch ist kein Kontrolltermin, den man hinter sich bringt, sondern ein regelmäßiger Fachkontakt, der Ihre Pflege sicherer macht und Ihnen bares Geld in Form von Leistungsansprüchen erschließen kann. Wer die Schritte kennt – Pflicht klären, Anbieter wählen, vorbereiten, besprechen, dokumentieren, Fristen sichern – erledigt ihn souverän und ohne Risiko fürs Pflegegeld.
Ihre nächsten Schritte:
- Prüfen Sie, wann Ihr nächster Beratungsbesuch fällig ist, und tragen Sie die Frist ein
- Legen Sie Pflegegradbescheid, Medikamentenplan und Ihre Fragen zusammen
- Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit einem zugelassenen Pflegedienst in Frankfurt
Rufen Sie uns an unter 069 – 77 03 38 62 oder 0151 – 50 99 77 52 – wir organisieren Ihren Beratungsbesuch zuverlässig.




